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Verkehrsrechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte heute jeder Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer und Fahrer eines PKWs haben, denn Unfälle, Verkehrsverstöße, sowie auch der Kauf oder aber die Reparatur von einem Fahrzeug können Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. In der Regel kann man bei einer Versicherungsgesellschaft die Verkehrsrechtsschutz als verbundene Versicherung abschließen, zusammen mit einer Privathaftpflichtversicherung, sowie einer Arbeitsrechtsschutz. Die Verkehrsrechtsschutz wird dabei angeboten für PKWs, Motorräder sowie für Wohnmobile.
Innerhalb der Verkehrsrechtschutzversicherung gibt es dabei die Abgrenzung zwischen mehreren Personengruppen. Wenn man Familie hat, so sollte man zum Beispiel die Familien Verkehrrechtsschutz wählen, dabei sind alle Familienangehörigen im öffentlichen Verkehr abgesichert, und zwar bei Rechtsstreitigkeiten im Verkehr sowohl als Beifahrer, als auch als Fußgänger oder Radfahrer. Der Versicherungsschutz umfasst bei einer Verkehrsrechtsschutz dabei sämtliche Fahrzeuge des Haushalts des Versicherungsnehmers, sowie auch Mopeds und Fahrräder. Angegeben werden müssen dafür im Versicherungsvertrag weder deren Anzahl noch deren Kennzeichen.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung tritt dabei dann ein, wenn seitens des Versicherungsnehmers ein Fehlverhaltens im Straßenverkehr geahndet werden soll.
Dabei ist es egal, ob es sich um ein Verwaltungsverfahren, wie zum Beispiel ein Ordnungswidrigkeits- oder aber ein Bußgeldverfahren handelt, oder aber ein Gerichtsverfahren.
Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt dabei die Kosten für den eigenen Anwalt, sowie die Kosten eines möglichen Verfahrens und auch die eventuellen Kosten des gegnerischen Anwalts. Droht eine Inhaftierung, so tritt die die Verkehrsrechtsschutz auch für deren Bezahlung ein.
Die Rechtsschutz tritt dabei auch ein, wenn es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag handelt, die sich auf das versicherte Fahrzeug beziehen. Auch hilft die Verkehrsrechtschutz
Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen, wenn ein Unfallgegner, bzw. dessen Versicherung zum Schadensersatz verpflichtet wäre.
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